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Der typische Online-Maskulist

Wie wahr, wie wahr …

Die Strategie, wie sie von Maskulisten und ihrem Anführer im deutschen Raum (the one who may not be named, ansonsonsten hat frau das ganze Pack am Hals) angewandt wird, nennt sich Klitterung. Bereits Hedwig Dohm hatte sich im Jahr 1903 in Die Antifeministen mit viel Spott über diese Herren geäussert; Diese haben ihr Verhalten, so scheint es, bisher nicht geändert. Da sie sich jedoch zu schade sind, sich über die Bewegung zu informieren, gegen die sie so lautstark angehen, können sie natürlich auch nicht wissen, dass sie – trotz des neuen Mediums – immer noch die selben alten, lächerlichen “Argumente” und Strategien benutzen, wie ihre Vorgänger -und innen vor über 100 Jahren.

via Mein Emanzenblog: Der typische Online-Maskulist.

Und im “Neuen Gelben” finden wir den passenden Kommentar dazu:

noch Eine, die keinen abbekam

ca**os, Mittwoch, 27. Januar 2010, 00:06

… scheißegal, Mann… ’S ist nur eine von diesen chronisch ungefickten Lebs-Femanzen, die sich mit Dildo oder abgesägtem Stuhlbein behelfen müssen; so what… Und die Moral von der Geschicht’: Zerbrich’ Dir den Dummkopf einer Lebs-Femanze nicht… :-D

ca**os

via wgvdl.eu

Wer sich für das weise Werk von Hedwig Dohm “Die Antifeministen” interessiert, kann es hier oder hier online lesen. Über Hedwig Dohm selbst könnt ihr euch hier informieren.

Ach ja, Klitterung bedeutet.

Klitterung (Verb.: klittern, lt. Duden vermutl. abgeleitet aus Kladde (Schmierheft), sinngemäße Bedeutung: zusammenstückeln, aus dem Zusammenhang reißen), beschreibt eine Form der Berichterstattung bzw. Faktenwiedergabe, bei der die Einzelheiten eines Sachverhalts so auseinander gerissen und wieder zusammengefügt werden, dass eine neue, nicht den wahren Gegebenheiten entsprechende Aussage zustandekommt.

20 comments to Der typische Online-Maskulist

  • Bruno

    Was stört Dich an Maskulisten? Männerrechte sind Bürgerechte, von daher ist so eine Bewegung nur begrüßenswert.

    • Piratenweib

      Du hattest gestern abend wohl nix Besseres zu tun, als meinen Blog mit Kommentaren zu überschwemmen, was? Armer Junge!

      An Männerrechtlern stört mich erstmal per se überhaupt nichts, denn im besten Falle sind sie Menschenrechtler.

      Was mich aber stört, ist der aggressive Umgangston, die patriarchal retrospektiven Einstellungen und der Allmachtsglaube von Maskulisten. Der typische (Online) Maskulist hält sich für die Krone der Schöpfung; ist schöner, besser und natürlich intelligenter als Frauen; sieht Frauen als Nutten, die er ständig für überflüssige Dienstleistungen bezahlen muss; traut ihnen aber gleichzeitig keine vernünftige Berufsarbeit zu; jammert dann auch noch, dass er für seine eigenen Kinder Unterhalt leisten muss; findet aber, dass Kindererziehung gehört Frauenhand gehört und Kleinkinderbetreuung ist sowieso stinkend langweilig und deshalb nichts für Männer; andererseits werden alle Kinder – nein, alle Söhne – von den erziehenden Frauen total verdorben.

      Der typische Maskulist ist dermaßen zerrissen von konträren und diametralen Vorstellungen, dass alle seine Äußerungen sich von selbst als Unsinn entlarven.

      Wie gesagt, gegen Männerrechtler als Menschenrechtler habe ich überhaupt nichts. Sinnvolle Forderungen, wie Abschaffung der Wehr- und Ersatzpflicht für Männer, gleiche Elternrechte für Frauen und Männer (Abschaffung der Mutter-Bevorzugung) würde ich sofort unterstützen, so wie auch viele andere Frauen. Aber ein solcher Männerrechtler hetzt nicht und will eine gemeinschaftliche Lösung finden. Das bietet wenig Anlass zur misogynen Hetze, deshalb ist der typische Maskulist eben auch kein Männerrechtler.

  • Der Emanzenblog :-) Das ist unsere Tabasco. Schade, dass sie nicht mehr schreibt und im Forum aktiv ist! Sie hat arg unter den Maskulisten gelitten, unter einem besonders. Er hat sie sogar angerufen und hatte ihren Mann an der Strippe! Ich glaube, ich war ihr stets nicht feministisch genug. Sie verstand sich toll mit unserer Kwinne! Was haben wir nachts stundenlang gechattet.

    Und Hedwig Dohm war ne Klasse-Frau! :-)

    • Piratenweib

      @ Angela: Ja, vom Emanzenblog hätte ich gerne mehr gelesen.
      Privat anrufen? Das ist doch eindeutig Stalking! Auf jeden Fall wieder ein ganz anderes Kaliber als die üblichen dummdreisten Hassmails, die alle Frauen und mit halbwegs frauenfreundlichen Ansichten geschickt bekommen.
      Über Hedwig Dohm blogge ich vielleich noch mal extra. Mal sehen. Vielleicht überhaupt mal ein paar Frauenrechtlerinnen zur Sprache bringen, die nicht ganz so bekannt sind. Die meisten Leute kennen doch nur Alice Schwarzer und die ist ja sozusagen erst eine “ganz Junge”, was Frauenrechte angeht. Ich würde vielleicht mit Olympe de Gouges anfangen …

  • Bruno

    Du hattest gestern abend wohl nix Besseres zu tun, als meinen Blog mit Kommentaren zu überschwemmen, was? Armer Junge!

    3 oder 4 Kommentare nennst Du “überschwemmen”? Naja…

    An Männerrechtlern stört mich erstmal per se überhaupt nichts, denn im besten Falle sind sie Menschenrechtler.

    Sehr schön. Es wäre noch schöner, wenn man dies von den Frauenrechtlerinnen auch behaupten könnte. Kann man aber leider nicht, jedenfalls nicht für meisten.

    Was mich aber stört, ist der aggressive Umgangston, die patriarchal retrospektiven Einstellungen und der Allmachtsglaube von Maskulisten. Der typische (Online) Maskulist hält sich für die Krone der Schöpfung; ist schöner, besser und natürlich intelligenter als Frauen; sieht Frauen als Nutten, die er ständig für überflüssige Dienstleistungen bezahlen muss; traut ihnen aber gleichzeitig keine vernünftige Berufsarbeit zu; jammert dann auch noch, dass er für seine eigenen Kinder Unterhalt leisten muss; findet aber, dass Kindererziehung gehört Frauenhand gehört und Kleinkinderbetreuung ist sowieso stinkend langweilig und deshalb nichts für Männer; andererseits werden alle Kinder – nein, alle Söhne – von den erziehenden Frauen total verdorben.

    Der typische Maskulist ist dermaßen zerrissen von konträren und diametralen Vorstellungen, dass alle seine Äußerungen sich von selbst als Unsinn entlarven.

    Diesen Typus gibt´s doch gar nicht.

    Sinnvolle Forderungen, wie Abschaffung der Wehr- und Ersatzpflicht für Männer, gleiche Elternrechte für Frauen und Männer (Abschaffung der Mutter-Bevorzugung) würde ich sofort unterstützen, so wie auch viele andere Frauen. Aber ein solcher Männerrechtler hetzt nicht und will eine gemeinschaftliche Lösung finden.

    Nun, da stimmen wir überein. Worüber wir, vermutlich, nicht übereinstimmen ist die Analyse. Zugegebenermaßen gibt es eine relativ radikale Fraktion (die es übrigens auch bei den Feministinnen gibt), z.B. im Papa-Forum. Die Mütter-Bevorzugung ist ein gutes Thema. Frage: Wie soll es da eine gemeinschaftliche Lösung geben, wenn gerade Frauen- und Mütterverbände, sowie der feministische und sexistische ausgrenzende djb hier blockieren? Und wieso erwartet Frau heute eine gemeinschaftliche Lösung, nachdem die Frauenbewegung doch selbst ohne gemeinschaftliche Lösungen ihre Forderungen durchsetzte? Es ist nicht verwunderlich, wenn die radikale Fraktion unter den Männerrechtlern größer wird, denn derjenige Mann der auf gemeinsame Lösungen setzte, wurde in den letzten Jahrzehnten absolut für dumm verkauft. Dann radikalisiert es sich eben. Auch ich persönlich glaube, dass es im Konsens leider nicht funktioniert, sondern dass Männer und Väter ihre Interessen durchaus einseitig und radikal einfordern und auch durchsetzen sollten. Die von Dir angeführte Wehrpflicht ist ein gutes Beispiel. Warum sollte Männer da auf einen Konsens hoffen, sie haben doch 50 Jahre gehofft, dass hier Gleichberechtigung einzieht. Wie lange denn noch warten? Nochmals 50 Jahre diese sexistische Diskriminierung dulden? Nein, die Zeit des Wartens ist einfach vorbei.

    • Piratenweib

      @Bruno:

      Sinnvolle Forderungen, wie Abschaffung der Wehr- und Ersatzpflicht für Männer, gleiche Elternrechte für Frauen und Männer (Abschaffung der Mutter-Bevorzugung) würde ich sofort unterstützen, so wie auch viele andere Frauen. Aber ein solcher Männerrechtler hetzt nicht und will eine gemeinschaftliche Lösung finden.

      Nun, da stimmen wir überein. Worüber wir, vermutlich, nicht übereinstimmen ist die Analyse. Zugegebenermaßen gibt es eine relativ radikale Fraktion (die es übrigens auch bei den Feministinnen gibt), z.B. im Papa-Forum. Die Mütter-Bevorzugung ist ein gutes Thema. Frage: Wie soll es da eine gemeinschaftliche Lösung geben, wenn gerade Frauen- und Mütterverbände, sowie der feministische und sexistische ausgrenzende djb hier blockieren?

      Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Ich kenne keine Frauen- und Mütterverbände. Und der djb? Was blockiert der denn? Ist dieser Verein überhaupt in der Lage irgendetwas zu blockieren? Der Bund hat doch gar nicht den öffentlichen Stellenwert, den du ihm offenbar zuschreibst.

      Und wieso erwartet Frau heute eine gemeinschaftliche Lösung, nachdem die Frauenbewegung doch selbst ohne gemeinschaftliche Lösungen ihre Forderungen durchsetzte? Es ist nicht verwunderlich, wenn die radikale Fraktion unter den Männerrechtlern größer wird, denn derjenige Mann der auf gemeinsame Lösungen setzte, wurde in den letzten Jahrzehnten absolut für dumm verkauft.

      Du scheinst zu vergessen, dass es die erfolgreiche Frauenbewegung erst seit wenigen Jahrzehnten gibt (voher war sie vorhanden, aber mit ihren wenigen auf bestimmte Bereiche begrenzte Forderungen, nicht durchschlagend gesellschaftlich erfolgreich). Und voher haben allein Männer entschieden, wie das Gesetz aussieht. Die Grundlagen des BGB beruhen noch heute auf Vorstellungen aus der Gründerzeit – in der Frauen nicht bestimmen durften.

      Die Voraussetzungen für eine Kodifikation des bürgerlichen Rechts waren erst 1871 BGB mit der staatlichen Einigung Deutschlands gegeben. 1873 mußte zunächst einmal die Reichsverfassung geändert werden, um dem Deutschen Reich die Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht zuzuweisen.
      Es wurde eine Vorkommission gebildet, die einen Vorentwurf erarbeitete.
      Auf dieser Grundlage verfaßte dann die sog. Erste Kommission den Ersten Entwurf zum BGB der 1888 mit „Motiven“ veröffentlich wurde. Vorsitzender der Kommission war Pape, Präsident des Reichoberhandelsgerichts. Weitere Mitglieder: Bernhard Windscheid, Gottlieb Planck. Der Entwurf wurde vielfach kritisiert. Vor allem sei er zu romanistisch, nicht verständlich und unsozial. Berühmt ist die Schrift von Anton Menger: „Das bürgerliches Recht und die besitzlosen Volksklassen“. 1890 wurde eine zweite Kommission gebildet, die 1895 den zweiten Entwurf vorlegte. Darin blieben die Grundlagen des E I erhalten, vielfach aber Veränderungen im Detail. 1896 wurde der Entwurf nahezu unverändert vom Bundesrat angenommen (Reichstagsvorlage), anschließend auch vom Reichstag. Der Kaiser unterschrieb das BGB am 18.8.1896. Das BGB trat am 1.1.1900 in Kraft.

      Das Frauenwahlrecht wurde 1918 in Deutschland eingeführt, 1919 konnten Frauen dann zum ersten Mal tatsächlich wählen gehen.

      Dann radikalisiert es sich eben. Auch ich persönlich glaube, dass es im Konsens leider nicht funktioniert, sondern dass Männer und Väter ihre Interessen durchaus einseitig und radikal einfordern und auch durchsetzen sollten.

      Kriegserklärung? Oder Terror? Ich bin da friedlicher, ich glaube, dass gemeinsame Elternrechte sehr gut im Konsens erreichbar sind. Man darf aber nicht vergessen, dass 50 Jahre Frauenbewegung keineswegs gesellschaftsgeschichtlich eine lange Zeit darstellen. Männer und Frauen sollten lieber gemeinsam gegen überkommen Wertvortstellungen und Gesetze aus der Gründerzeit angehen, die heute ihre Berechtigung verloren haben.

      Die von Dir angeführte Wehrpflicht ist ein gutes Beispiel. Warum sollte Männer da auf einen Konsens hoffen, sie haben doch 50 Jahre gehofft, dass hier Gleichberechtigung einzieht. Wie lange denn noch warten? Nochmals 50 Jahre diese sexistische Diskriminierung dulden? Nein, die Zeit des Wartens ist einfach vorbei.

      Ich verweise auf das oben gesagte: Die Wehrpflicht nur für Männer wurde nicht von Frauen gemacht. Ich habe schon einmal über die Wehrpflicht gebloggt und für ihre Abschaffung plädiert. Ich glaube auch nicht, dass Männer 50 Jahre lang gehofft haben, dass die Gleichberechtigung einzieht. Im Gegenteil, haben sie wohl gehofft, dass dieser Quatsch mit den Frauenrechten und der Gleichstellung bald vorbei sein möge. Deshalb haben sie sich nicht bewegt, nichts an ihrer eigenen Rolle geändert. Sie wollten einfach, dass alles wieder so wird, wie es doch schon jahrtausendelang vorher war. Und wir Frauen? Nochmal 6000 Jahre lang sexistische Diskriminierung dulden? Nein, die Zeit des Schweigens ist vorbei.

  • onyx

    “Diesen Typus gibt´s doch gar nicht.”

    Leugnen und abstreiten nützt gar nichts.

  • Bruno

    Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Ich kenne keine Frauen- und Mütterverbände. Und der djb? Was blockiert der denn? Ist dieser Verein überhaupt in der Lage irgendetwas zu blockieren? Der Bund hat doch gar nicht den öffentlichen Stellenwert, den du ihm offenbar zuschreibst.

    Reformen im Bereich des Sorgerechts blockiert z.B. der VAMV. Der djb ist einer der mächtigsten Verbände in Deutschland. Fast alle letzten Justizministerinnen waren dort Mitglied, z.B. Frau Zypries. Und die djb-Vorsitzende bekommt schon traditonell den Posten der Staatssekretärin zugeschanzt. Der pure Femi-Filz.

    Die Grundlagen des BGB beruhen noch heute auf Vorstellungen aus der Gründerzeit – in der Frauen nicht bestimmen durften.

    Das BGB beruht auf römischem Recht.
    Das Frauen nicht bestimmen dürfen, ist Quark, siehe z.B. mal § 1626a BGB.

    Das Frauenwahlrecht wurde 1918 in Deutschland eingeführt, 1919 konnten Frauen dann zum ersten Mal tatsächlich wählen gehen.

    Ja, und? Die meisten Männer durften vorher auch nicht wählen.

    Männer und Frauen sollten lieber gemeinsam gegen überkommen Wertvortstellungen und Gesetze aus der Gründerzeit angehen, die heute ihre Berechtigung verloren haben.

    Welche Wertvorstellungen und Gesetze sollten das sein?

    Ich verweise auf das oben gesagte: Die Wehrpflicht nur für Männer wurde nicht von Frauen gemacht

    Ein gutes Beispiel dafür, daß es ziemlich schnuppe ist, welches Geschlecht die Gesetze macht. Meinetwegen können im Bundestag auch ausschließlich Frauen sitzen, wenn dafür die Diskriminierungen gegen Männer abgeschafft werden.

    Deshalb haben sie sich nicht bewegt, nichts an ihrer eigenen Rolle geändert.

    Jaja, das mit dem Rollenverhalten wird Männern ja immer wieder vorgeworfen. Dabei wird immer vergessen, daß Männer autonom gar keine andere Rolle einnehmen können. Eine Frau kann heute kinderloser Single sein, Teilzeit-Mutter, Vollzeit-Mutter, Alleinerziehend…
    Welche Rolle gibt es denn für einen Mann? Richtig: Im Zweifel nur die des Geldverdieners. Wo ist denn die angeblich massenhafte Anzahl von Frauen, die den Mann dauerhaft teilweise oder voll finanziert, damit er den Nachwuchs betreut? Die Wahrheit ist: Die Anzahl der Frauen die dazu bereit sind, ist verschwindend gering, jedenfalls wesentlich kleiner als die Anzahl von Männern und Frauen welche die traditionellen Rollenverteilung bevorzugen.
    Alleinerziehung kommt mangels Sorgerecht für einen Mann schon mal gar nicht Frage, und selbst mit Sorgerecht wird der Mutter fast immer das Kind zugesprochen. Auch diese Rolle fällt also flach.
    Und welche Rolle hat der Gesetzgeber denn vorgesehen für einen Trennungsvater? Hälftige Betreuung ist weder gesetzlich verankert noch durchsetzbar, wird sogar oft gerichtlich abgelehnt, folglich ist die einzige Rolle für ihn der Zahlvaters unter Androhung von Pfändung und Knast bei Nichtzahlung, es sei denn er entscheidet sich auf nimmerwiedersehen ins Ausland abzuhauen. Was soll also dieses, sorry, Dummschwätzgerede über männliches Rollenverhalten?
    Ich stelle mir gerade mal einen Vater ohne Trauschein vor, der seinen Job aufgibt und betreut, während die Partnerin arbeitet und die Familie finanziert. Steht eine Trennung an, und die Mutter zieht mit den Kids 1000km durch die Republik zum Next hat der Musterpapa:
    a) keinen Job (da zugunsten der Kinder aufgegeben)
    b) kein Geld (da keinen Job)
    c) keine Kinder mehr (da bei der Ex und Next)
    d) dafür aber horrende Unterhaltsverpflichtungen an die Kinder und ggf. auch an die Mutter
    Folge: Finanzielles Volldesaster und mentale Katastrophe.
    Sag mir einen Grund warum sich ein Vater unter diesen existierenden Rahmenbedingungen auf Betreuung einlassen sollte?

    • Piratenweib

      Die Grundlagen des BGB beruhen noch heute auf Vorstellungen aus der Gründerzeit – in der Frauen nicht bestimmen durften.

      Das BGB beruht auf römischem Recht.
      Das Frauen nicht bestimmen dürfen, ist Quark, siehe z.B. mal § 1626a BGB.

      Mit dem Römischen Recht als Grundlage des BGB hast du natürlich Recht, aber ganz so weit in die Geschichte wollte ich denn doch nicht zurück gehen.
      Und natürlich dürfen Frauen heute mitbestimmen, da brauchst du mir keine Paragraphen als Beleg nennen. Früher sah das aber ganz anders aus.
      Zum Beispiel hier:

      Bis zum 1. Juli 1977 (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, 1. EheRG) war dem Leitbild der Hausfrauenehe gemäß die Frau berechtigt und verpflichtet das gemeinsame Hauswesen zu leiten. Sie war auch zu Arbeiten im Hauswesen und Geschäfte des Mannes verpflichtet, soweit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in welchen die Ehegatten lebten, üblich war. Bis 1957 war die Kehrseite der Hausfrauenehe, dass der Mann Verträgen, in denen sich die Frau zur Erbringung von höchstpersönlichen Diensten gegenüber Dritten verpflichtete (v. a. Arbeitsverträge), zustimmen musste. Verpflichtete die Frau sich ohne Zustimmung, konnte der Ehemann den Vertrag mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Vormundschaftsgericht hatte die Ermächtigung zu erteilen, wenn die Tätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigte.

      Der Mann wurde im BGB zum Vormund seiner Frau erhoben. Und zwar nicht nur im Eheschaftsrecht.

      Das Frauenwahlrecht wurde 1918 in Deutschland eingeführt, 1919 konnten Frauen dann zum ersten Mal tatsächlich wählen gehen.

      Ja, und? Die meisten Männer durften vorher auch nicht wählen.

      Ja, auch viele Männer durften nicht wählen. Von den Standesschichten aber die wählen durften, waren es nur die Männer, die wählen und gewählt werden durften. So sind vielerlei doppelte Abhängigkeiten und doppelte Ungerechtigkeiten entstanden: Frauen gegen Männer, Reiche gegen Arme.

      Männer und Frauen sollten lieber gemeinsam gegen überkommen Wertvortstellungen und Gesetze aus der Gründerzeit angehen, die heute ihre Berechtigung verloren haben.

      Welche Wertvorstellungen und Gesetze sollten das sein?

      Nun, du sagst es doch teils schon selber. Abschaffung der Wehrpflicht als nicht verfassungsgemäß, Abschaffung des mütterlichen Vorrechts am Kind allein aufgrund von Schwangerschaft und Geburt, Pflicht zur Anerkennung von Vaterschaft und Mutterschaft! Gleiche Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen, gleiches Renteneintrittsalter für Männer und Frauen, Vaterschaftsurlaub für werdende Väter und zwar mehr als 1 Tag, Rückkehrhilfen in den Beruf auch für Männer, die ihre Kinder länger als die bislang geförderten 8 Wochen betreuen möchten … und noch vieles andere mehr.

      (…) Dabei wird immer vergessen, daß Männer autonom gar keine andere Rolle einnehmen können. Eine Frau kann heute kinderloser Single sein, Teilzeit-Mutter, Vollzeit-Mutter, Alleinerziehend…
      Welche Rolle gibt es denn für einen Mann? Richtig: Im Zweifel nur die des Geldverdieners.

      Das ist meiner Meinung nach Quatsch. Ein Mann kann das alles ebenfalls sein. Auch alleinerziehend, kinderloser Single sowieso. Alle Möglichkeiten stehen zur Verfügung. Das heißt aber nicht, das es einfach ist, eine Rolle “außerhalb der Norm” einzunehmen. Die ersten Hausmänner wurden auch ziemlich komisch angeguckt und abgewertet. Das hat sich inzwischen geändert. Und auch die andren Rollen und Lebensformen werden sich in Normalität verwandeln, wenn es denn Männer gibt, die sie offensiv einnehmen und dazu stehen.
      Hälftige Kinderbetreuung nach einer Trennung/Scheidung ist nur solange eine gute Lösung, wie das auch praktisch machbar ist. Das Kind kann ja nicht alle halbe Jahre seine Freunde oder Schule wechseln. Also müssten beide Eltern zumindest am gleichen Ort wohnen. Ob man das aber festschreiben kann auf viele Jahre, u.U. Jahrzehnte hinaus, das bezweifle ich. Eine Lösung für alle Fälle habe ich da auch nicht parat.
      Das aber grundsätzlich alle Väter als Zahleseln enden, die mit einem Bein im Knast stehen und sich als Arbeitssklaven zum Unterhalt der bösen Mutter (die sich natürlich schon mit dem nächsten im Bett wälzt, Rabenmutter) verdingen müssen – das ist verallgemeinerndes Dummschwätz.
      Und auch das nochmal am Rande: Kein Mann muss Vater werden.

  • Bruno

    Bis zum 1. Juli 1977 (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, 1. EheRG) war dem Leitbild der Hausfrauenehe gemäß die Frau berechtigt und verpflichtet das gemeinsame Hauswesen zu leiten. Sie war auch zu Arbeiten im Hauswesen und Geschäfte des Mannes verpflichtet, soweit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in welchen die Ehegatten lebten, üblich war. Bis 1957 war die Kehrseite der Hausfrauenehe, dass der Mann Verträgen, in denen sich die Frau zur Erbringung von höchstpersönlichen Diensten gegenüber Dritten verpflichtete (v. a. Arbeitsverträge), zustimmen musste. Verpflichtete die Frau sich ohne Zustimmung, konnte der Ehemann den Vertrag mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Vormundschaftsgericht hatte die Ermächtigung zu erteilen, wenn die Tätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigte.

    Ehrlich: Was vor zig Jahren Recht war, interessiert mich herzlich wenig. Mich interessiert die aktuelle Rechtslage, und da sieht es in Teilbereichen genau umgekehrt aus. So erhält kein Mann gegen den Willen der Frau das Sorgerecht, die Erziehungszeiten werden automatisch der Frau zugesprochen (selbst wenn komplett der Mann betreut), bei Gleichstellungsbeauftragten haben Männer weder das aktive noch passive Wahlrecht, usw. usw.
    Übrigens: Früher kam der Mann in den Schuldturm wenn seine Frau Schulden machte, und auch für rechtliche Verfehlungen der Frau wurde oft der Mann in Haftung genommen. Und zum Wahlrecht gibt es noch eine nette Anekdote aus der Schweiz: Dort lehnten die Frauen selbst ihr Wahlrecht ab, weil es damals mit der Verpflichtung zum Militärdienst gekoppelt war. Erst als diese Verpflichtung aufgehoben wurde, stimmten die Frauen für ihr Wahlrecht.


    Pflicht zur Anerkennung von Vaterschaft und Mutterschaft!

    Das bedeutet die Abschaffung der Abtreibungsmöglichkeit und der Pille danach?


    Vaterschaftsurlaub für werdende Väter und zwar mehr als 1 Tag,

    Guter Vorschlag, den ich voll unterstütze. Aktuell gibt es in Deutschland keinen einzigen freien Tag Urlaub für werdende Väter, der auf gesetzlicher Grundlage basiert, lediglich tarifvertragliche Regelungen. Dies zeigt, wie geringwertig Vaterschaft eingeschätzt wird.


    Das ist meiner Meinung nach Quatsch. Ein Mann kann das alles ebenfalls sein. Auch alleinerziehend,

    Wie denn? Gegen den Willen der Mutter läuft nichts. Die Möglichkeit mit dem Kind auszuziehen hat faktisch nur die Mutter. Macht Mann sowas, hat er ruckzuck ´ne Anzeige wegen Kindesentzug am Hals und die Polizei im Haus. Es gibt genau 2 Möglicheiten alleinerziehender Vater zu werden:
    a) Die Mutter endet als drogenabhängige Prostituierte und vernachlässigt das Kind
    b) Das Kind ist älter und entscheidet sich beim Vater wohnen zu wollen. Dies ist auch exakt der Grund, warum die meisten alleinerziehenden Väter ältere Kinder versorgen als alleinerziehende Mütter.
    Frauen die bereit sind ihrem Partner die Hausmann-Tätigkeit zu ermöglichen, muss man mit der Lupe suchen. Auch ist diese Tätigkeit (aus den bereit genannten Gründen) auch für keinen Mann zu empfehlen.
    Die möglichen Rollen für Männer sind:
    - kinderloser Single
    - Hauptverdiener als Familienvater
    - Zahlpapa als getrennt lebender Vater
    Selbst eine hälftige Teilung der Erwerbs- und Familienarbeit ist organisatorisch, und oft auch finanziell kaum drin.
    Was soll also das Gerede über männliches Rollenverständnis? Solange Frauen nicht bereit sind Männer zu versorgen, und der Staat Männer im Trennungsfall in die Zahlpapa-Rolle drängt, wird sich nichts ändern. Deutsche Frauen sind sehr, sehr unemanzipiert, im Gegensatz zu skandinavischen Frauen. Dort ist es für Frauen selbstverständlich gleichwertig zum Einkommen beizutragen. In Schweden hat man übrigens von einem Tag auf den anderen jeglichen nachehelichen Unterhalt abgeschafft, und für unverheiratete gab es nie Unterhalt. In Deutschland dagegen herrscht eine schreckliche Unterhaltsmentalität, da kann natürlich keine Emanzipation entstehen.


    Das aber grundsätzlich alle Väter als Zahleseln enden, die mit einem Bein im Knast stehen und sich als Arbeitssklaven zum Unterhalt der bösen Mutter (die sich natürlich schon mit dem nächsten im Bett wälzt, Rabenmutter) verdingen müssen – das ist verallgemeinerndes Dummschwätz.

    Letzteres hat ja niemand behauptet.
    Tatsache ist jedoch, daß Kindesunterhalt bei Nichtzahlung per Pfändung eingetrieben wird. Auch die berüchtigte “gesteigerte Erwerbsobliegenheit”, die faktische Zwangsarbeit ist gesetzich verankert. Wer trotzdem nicht zahlt, dem kann durchaus nach § 170 StGB der Prozeß gemacht werden. In Haft kommen trotzdem nur wenige, schließlich kann im Knast erst recht nicht gezahlt werden.

    Und auch das nochmal am Rande: Kein Mann muss Vater werden.

    Stimmt so auch nicht. Ist die Zeugung vollzogen, hat ausschließlich die Frau die Wahl Elternteil zu werden, oder abzulehnen, während für Männer ab dann Zwangsvaterschaft gilt.

  • Piratenweib

    @ Bruno: Geschichte interessiert dich also nicht?

    Ehrlich: Was vor zig Jahren Recht war, interessiert mich herzlich wenig.

    Das ist allerdings schade, denn ohne Geschichtswissen kannst du die Entwicklungen und Veränderungen der Gesellschaft doch gar nicht verstehen.

    Mich interessiert die aktuelle Rechtslage, und da sieht es in Teilbereichen genau umgekehrt aus. So erhält kein Mann gegen den Willen der Frau das Sorgerecht, die Erziehungszeiten werden automatisch der Frau zugesprochen (selbst wenn komplett der Mann betreut), bei Gleichstellungsbeauftragten haben Männer weder das aktive noch passive Wahlrecht, usw. usw.

    Ich kenne mich, ehrlich gesagt, in Spezialfällen des Sorgerechts nicht so aus, da das in meinem Leben kein Thema war. Aber grundsätzlich würde ich sagen, das Sorgerecht und die Sorgepflicht sollten beide Elternteile haben, wenn sie es denn haben wollen. In erster Linie muss hier das Kindeswohl gesehen werden, das steht mMn auf jeden Fall über den Rechten der Eltern. Über einzelne Fälle entscheiden die Gerichte. Dass die Erziehungszeiten grundsätzlich der Mutter angerechnet werden, auch wenn der Vater diese Erziehungszeiten wahrgenommen hat, ist wirklich nicht okay. Ich würde einer Änderung hier sofort zustimmen: Wer tatsächlich das Kind erzogen hat (und entsprechend in dieser Zeit nicht erwerbstätig war) hat Anspruch auf Anrechnung der Erziehungszeit. Wo gibt es denn diese Gleichstellungsbeauftragten, die von Männern weder gewählt noch gestellt werden dürfen? (Die Frage meine ich ernst. Gibt es außer im ÖD noch Gleichstellungsbeauftragte?)

    Übrigens: Früher kam der Mann in den Schuldturm wenn seine Frau Schulden machte, und auch für rechtliche Verfehlungen der Frau wurde oft der Mann in Haftung genommen.

    Ja, natürlich. Das ist ja in sich auch nur konsequent und logisch gedacht, denn wenn die Frau vom Gesetz für unmündig und der Mann zu ihrem Vormund bestimmt wurde, ist es logisch, dass der Vormund haftbar ist, für Verfehlungen seines Mündels.

    Und zum Wahlrecht gibt es noch eine nette Anekdote aus der Schweiz: Dort lehnten die Frauen selbst ihr Wahlrecht ab, weil es damals mit der Verpflichtung zum Militärdienst gekoppelt war. Erst als diese Verpflichtung aufgehoben wurde, stimmten die Frauen für ihr Wahlrecht.

    Wahrscheinlich meinst du mit “Anekdote” den “Schweizerischen Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht”, der 1951 mit einem Schreiben an den Schweizer Bundesrat Aufsehen erregte. Aber: Das bedeutet nicht, dass die Schweizer Frauen generell ihr Wahlrecht abgelehnt hätten. Ganz im Gegenteil. Wie leicht aus der Geschichte zu ersehen ist (ich weiß, das interessiert dich nicht, aber vielleicht andere Leser/innen hier), durften ja die Schweizer Frauen nicht einmal über ihr eigenes Wahlrecht abstimmen.

    Formell wurde das Frauenstimmrecht am 16. März 1971 wirksam. Die Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürger zugestand, b><doch es war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung (des männlichen Teils der Bevölkerung) geschah.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Frauenstimmrecht_in_der_Schweiz
    Dort ist noch einiges Interessantes über das Frauenstimmrecht in der Schweiz nachzulesen. Auf jeden Fall ist deine Darstellung Humbug.

    Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils der Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem das Ständemehr (Mehrheit der zustimmenden Kantone) nötig. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 (Art. 63. Stimmberechtigt ist jeder Schweizer, der das zwanzigste Altersjahr zurückgelegt hat und im Übrigen nach der Gesetzgebung des Kantons, in welchem er seinen Wohnsitz hat, nicht vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen ist) das Wahlrecht vielfach an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war (in vielen Kantonen galt: wer Art. 18 BV Jeder Schweizer ist wehrpflichtig nicht erfüllte, war vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen).

    Dass Frauen nicht wählen durften, wurde mit der Schweizer Gesetzgebung begründet, die das Aktivwahlrecht an die Wehrpflicht knüpften. Dieses Gesetz wurde nicht von Frauen gemacht.


    Pflicht zur Anerkennung von Vaterschaft und Mutterschaft!

    Das bedeutet die Abschaffung der Abtreibungsmöglichkeit und der Pille danach?

    Selbstverständlich nicht! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es bedeutet aber: Ein Mann muss die Vaterschaft nicht anerkennen, auch wenn er das Kind definitiv gezeugt hat. Wer aber Vater sein will, erkennt die Vaterschaft an, und erlangt damit das hälftige Sorgerecht bzw. Sorgepflicht.

    Wie denn? Gegen den Willen der Mutter läuft nichts.

    Das hört sich nach Angst vor der “großen Mutter” an … ich sehe aber Mütter generell in unserer Gesellschaft nicht in dieser allmächtigen Position.

    Deutsche Frauen sind sehr, sehr unemanzipiert, im Gegensatz zu skandinavischen Frauen. Dort ist es für Frauen selbstverständlich gleichwertig zum Einkommen beizutragen. In Schweden hat man übrigens von einem Tag auf den anderen jeglichen nachehelichen Unterhalt abgeschafft, und für unverheiratete gab es nie Unterhalt. In Deutschland dagegen herrscht eine schreckliche Unterhaltsmentalität, da kann natürlich keine Emanzipation entstehen.

    Na, da hab ich nur drauf gewartet, dass hier mal eine/r “Schweden” in den Raum ruft. Weißt du auch, warum in Schweden so viele Frauen arbeiten? Weißt du was dort das Wort “Ganztageskindergarten” bedeutet? Es bedeutet nicht 8 Stunden Öffnungszeit mit 2 Stunden Mittagsschließung. Es bedeutet 24 Stunden geöffnet. Schweden hat eine Kinderfremdbetreuungsquote von 75% für Kinder bis 5 Jahre.

    Die Kinderbetreuung wird heute von den meisten Kindern in Schweden in Anspruch genommen. Der Ausbau führte mit sich, dass die Anzahl der Kinder in den Vorschulen, Freizeitheimen und Familientagesstätten – also Einrichtungen mit einer Ganztageskinderbetreuung – in den Jahren 1970 bis 1998 von 61.000 Kinder auf 721.000 Kinder angestiegen ist, sich folglich mehr als verzehnfacht hat. Heute sind bis zu 75 Prozent aller Kinder im Alter von 1–5 Jahren und 60 Prozent aller Schulkinder der Altersstufen 6–9 Jahre angemeldet.

    Quelle: http://www.sverige.de/lexi/lexi_kind.htm#Kinderbetreuung%20heute%20%E2%80%93%20Formen%20und%20Umfang
    Dass sich hier erziehende Elternteile nicht emanzipieren (= befreien) können, liegt nicht am Unterhaltsrecht, sondern immer noch daran, dass die Verlierer im System Menschen mit Kindern sind – allein oder als Paar.

    Tatsache ist jedoch, daß Kindesunterhalt bei Nichtzahlung per Pfändung eingetrieben wird.

    Das ist auch völlig rechtens. Schließlich geht es dabei um die Lebensgrundlage des Kindes. Das ist ein Rechtsanspruch des Kindes!

    Und auch das nochmal am Rande: Kein Mann muss Vater werden.
    Stimmt so auch nicht. Ist die Zeugung vollzogen, hat ausschließlich die Frau die Wahl Elternteil zu werden, oder abzulehnen, während für Männer ab dann Zwangsvaterschaft gilt.

    Ich sage nochmal: Kein Mann muss Vater werden! Es liegt durchaus in der Eigenverantworung der Männer eine Zeugung zu verhindern. Punkt. Denken muss mann halt vor der Zeugung … nicht den Kopf ausschalten und hinterher jammern.

  • Bruno

    Gibt es außer im ÖD noch Gleichstellungsbeauftragte?

    An Unis, in öffentlichen Krankenhäusern etc.
    Übrigens gibt es bundesweit nur eine einzige GBA, die diesen Titel auch verdient, nämlich Hilde Dyllong, und die ist schon über 80.

    Auf jeden Fall ist deine Darstellung Humbug.

    Nö.

    ich sehe aber Mütter generell in unserer Gesellschaft nicht in dieser allmächtigen Position.

    Der §1626a BGB sollte Dir eigentlich bekannt sein.

    Weißt du auch, warum in Schweden so viele Frauen arbeiten? Weißt du was dort das Wort “Ganztageskindergarten” bedeutet? Es bedeutet nicht 8 Stunden Öffnungszeit mit 2 Stunden Mittagsschließung. Es bedeutet 24 Stunden geöffnet. Schweden hat eine Kinderfremdbetreuungsquote von 75% für Kinder bis 5 Jahre.

    Ja, schön für Schweden. In Irland gibt´s dagegen kaum Betreuungsmöglichkeiten, dies wird auch heute noch durch Nachbarn und Verwandte erledigt. In der Folge ist dort die Frauenbeschäftigungsquote höher als bei uns. Nicht die Betreuungssituation ist entscheidend, sondern das Unterhaltsrecht, welches deutsche Frauen bequem werden läßt. Inzwischen können alleinerziehende Mütter tatsächlich Betreuungsunterhalt fürs Betreuen kassieren, und GLEICHZEITIG das Kind auf Kosten des Ex ganztägig fremdbetreuen lassen.

    Dass sich hier erziehende Elternteile nicht emanzipieren (= befreien) können, liegt nicht am Unterhaltsrecht, sondern immer noch daran, dass die Verlierer im System Menschen mit Kindern sind – allein oder als Paar.

    Ja, stimmt. Folglich gehöre ich als Vater auch zu diesen Losern, und ich frage mich daher immer noch, warum in vielen Privatfirmen und im ganzen ÖD Frauen bevorzugt eingestellt werden? Familien mit Kindern sollten bevorzugt werden, nicht (kinderlose) Frauen.

    Das ist auch völlig rechtens. Schließlich geht es dabei um die Lebensgrundlage des Kindes. Das ist ein Rechtsanspruch des Kindes!

    Falsch. Les doch mal das Gesetz. GG, Art. 6
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

    Von Geld lese ich da nichts, sondern ausschließlich von Pflege und Erziehung, nicht von einer Geldzahlung als Kompensation für Nichtpflege und Nichterziehung.
    Konsequenterweise müßte also jedem Elternteil nach einer Trennung erst einmal angeboten werden das Kind zu betreuen. Erst wenn dies vom Elternteil abgelehnt worden ist, ist es sinnvoll Geld als Kompensation zu verlangen.

    Ich sage nochmal: Kein Mann muss Vater werden! Es liegt durchaus in der Eigenverantworung der Männer eine Zeugung zu verhindern. Punkt. Denken muss mann halt vor der Zeugung … nicht den Kopf ausschalten und hinterher jammern.

    Ja, das ist die Standardantwort, die aber dummerweise nicht zieht. Wenn nämlich Eigenverantwortung auch für Frauen gelten würde, dürfte es weder Abtreibungen, noch Pille danach, noch Babyklappen geben. Dann hieße es: Schwanger? Bitte Verantwortung übernehmen, das Kind austragen, und nicht rumjammern, hättest es ja verhindern können.
    Aber halt, dies möchte natürlich die Frau von heute nicht. Für sie selbst soll es auch nach der Zeugung noch eine nachträgliche Wahlmöglichkeit geben, während sie dies Männern nicht zugesteht. Warum also werdenden Vätern nicht das gleiche Recht auf Elternschaft ja/nein zugestehen wie werdenden Müttern? Wenn eine Frau also das Kind gegen den erklärten Willen des Mannes austrägt, sollte er keinerlei Verpflichtungen haben. So sollte es laufen, praktizierte Gleichberechtigung. Das würde auch gleich das Problem der vielen rumjammernden alleinerziehenden Mütter lösen, die sich immer über “Erzeuger” beklagen, die sich nicht um das Kind kümmern.

    • Piratenweib

      @ Bruno:

      Gibt es außer im ÖD noch Gleichstellungsbeauftragte?

      An Unis, in öffentlichen Krankenhäusern etc.

      Also im öffentlichen Dienst, im Dienst von Staat, Bund, Ländern, Kommunen, Gemeinden.

      ich sehe aber Mütter generell in unserer Gesellschaft nicht in dieser allmächtigen Position.

      Der §1626a BGB sollte Dir eigentlich bekannt sein.

      Ich weiß zwar nicht, warum gerade der mir besonders bekannt sein sollte, aber gut. Wenn das der einzige Paragraph ist, der deiner Meinung nach Müttern einen Allmachtstatus verpasst, dann kann ich nur lachen! Puh, ein Paragraph im BGB von, Moment, 2.385 Paragraphen …

      In Irland gibt´s dagegen kaum Betreuungsmöglichkeiten, dies wird auch heute noch durch Nachbarn und Verwandte erledigt. In der Folge ist dort die Frauenbeschäftigungsquote höher als bei uns.

      Seltsam, seltsam. Welche Nachbarn und Verwandten betreuen denn da wohl die Kinder? Bestimmt solche, die Arbeiten gehen? Oder vielleicht doch die, die mit kleinen Kindern daheim sitzen? Frauenbeschäftigungsquote ist nicht das gleiche wie Mütterbeschäftigungsquote. Das solltest sogar du verstehen. In Irland ist es wirtschaftlich gar nicht anders möglich zu existieren, als dass alle erwachsenen Familienmitglieder arbeiten gehen. Sobald jedoch Kinder geboren werden, müssen etwa die Hälfte der Mütter zuhause bleiben, da es an Kinderbetreuung mangelt.
      Das hat die OECD Studie zur Kinderbetreuung in OECD Ländern ergeben:

      In Irland sind Kinderbetreuungsplätze ebenfalls Mangelware. Familienangehörige oder Freunde haben sich in Irland traditionell um die Kinder von berufstätigen Müttern gekümmert. Aber als immer mehr Frauen zu arbeiten begannen, ging das Angebot von gelegentlichen Babysittern zurück. Die Erwerbsquote von Frauen in Irland stieg seit 1994 um 15 Prozentpunkte auf 54 %. Die Beschäftigungsquote von jungen Frauen im Alter zwischen 25 und 29 Jahren beträgt derzeit 78 % ist damit höher als in den meisten anderen OECD-Ländern. In Zukunft werden die irischen Mütter viel mehr von einer formellen Kinderbetreuung abhängig sein. Um die Beschäftigungschancen für Mütter zu erhöhen, sind zusätzliche öffentliche Investitionen in die Kinderbetreuung – besonders für Familien mit Niedrigeinkommen – erforderlich.

      Das ist auch völlig rechtens. Schließlich geht es dabei um die Lebensgrundlage des Kindes. Das ist ein Rechtsanspruch des Kindes!

      Falsch. Les doch mal das Gesetz. GG, Art. 6
      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

      Von Geld lese ich da nichts, sondern ausschließlich von Pflege und Erziehung, nicht von einer Geldzahlung als Kompensation für Nichtpflege und Nichterziehung.

      Du suchst dir auch immer nur die Gesetze raus, die dir passen, oder? Wie ist es mit §1612a oder §1601 oder §1602? Natürlich ist der Kindesunterhalt ein Rechtsanspruch des Kindes.

      Warum also werdenden Vätern nicht das gleiche Recht auf Elternschaft ja/nein zugestehen wie werdenden Müttern? Wenn eine Frau also das Kind gegen den erklärten Willen des Mannes austrägt, sollte er keinerlei Verpflichtungen haben.

      Hast du überhaupt gelesen, was ich dir geantwortet habe? Und falls du es gelesen haben solltest, hast du es verstanden? Mir scheint nicht. Ich hatte bereits erwähnt, dass es eine Möglichkeit geben sollte, die Vaterschaft eben nicht anzuerkennen. Und somit natürlich auch keine Verpflichtungen zu haben – wie auch, wenn es keine Vaterschaft gibt? Wie wäre es mit der schlichten Formulierung: “Mutter eines Kindes ist die Frau, die die Mutterschaft anerkennt. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.” Da müssten sich beide gut überlegen, ob sie ein Kind zeugen (wozu ja wohl auch heutzutage immer noch zwei Menschen gehören) und/oder ob sie die Verantwortung dafür dann übernehmen wollen. Ich bin da nicht so voreingenommen wie du. Ich kenne Männer, die gern Vater sind und gar nicht auf die Idee kämen, ihre Kind nicht zu unterstützen. Aber ich kenne auch Männer, die mal eben so – im Vorbeigehen, á la PU, ONS – ein Kind gezeugt haben und gar nicht auf die Idee kämen für dieses Kind einzustehen – weder es zu betreuen, großzuziehen noch dafür Unterhalt zu bezahlen. Es gibt nun mal bei Menschen alle Varianten, so ist das Leben. Überlegt werden sollte in erster Linie, was für die Kinder das Beste ist. Und da interessiert das Jammern von Vätern oder Müttern erst mal nicht.

  • Bruno

    Ich weiß zwar nicht, warum gerade der mir besonders bekannt sein sollte, aber gut. Wenn das der einzige Paragraph ist, der deiner Meinung nach Müttern einen Allmachtstatus verpasst, dann kann ich nur lachen! Puh, ein Paragraph im BGB von, Moment, 2.385 Paragraphen …

    Ach, Du bewertest Paragraphen nicht nach ihrer realen Wirkung, sondern nach ihrer Häufigkeit im Gesetzbuch?
    OK, mit soviel Ignoranz kann Frau es sich auch einfach und schlicht einrichten…

    Du suchst dir auch immer nur die Gesetze raus, die dir passen, oder? Wie ist es mit §1612a oder §1601 oder §1602? Natürlich ist der Kindesunterhalt ein Rechtsanspruch des Kindes

    Oh Mann…
    Deine, in einem vorherigen Beitrag geäußerte Bemerkung nicht viel vom Sorgerecht zu verstehen, scheint auch auf das Unterhaltsrecht zuzutreffen.
    Während nämlich GG Art. 6 (2) für alle Kinder gilt, ist §1612a nur für Kinder gültig die getrenntlebende Eltern haben. § 1601 BGB sagt nichts über einen ausschließlichen Geldfluß aus, schließlich hat ein Kind ein Recht auf Betreuungs- und Barunterhalt. §1602 zielt auf Kinder ab, die sich in Ausbildung/Studium befinden.
    Kurz: Ein Kind hat einen Anspruch auf Betreuungs- und Barunterhalt, und zwar von beiden Elternteilen. Und genau hier liegt der Knackpunkt, denn viele Trennungsväter werden zu Barunterhalt verpflichtet, während sich die alleinerziehende Mutter autonom den den Betreuungsunterhalt wählen kann. Das ist eine Praxis die nicht in Ordnung ist.

    Wie wäre es mit der schlichten Formulierung: “Mutter eines Kindes ist die Frau, die die Mutterschaft anerkennt. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.

    Finde ich sehr gut.

    • Piratenweib

      @ Bruno:

      Ach, Du bewertest Paragraphen nicht nach ihrer realen Wirkung, sondern nach ihrer Häufigkeit im Gesetzbuch?

      Nö, aber die Häufigkeit, mit der etwas im Gesetzbuch auftaucht, ist durchaus ein Gradmesser für dich Wichtigkeit des Themas in der Gesellschaft. Schau dir nur mal die unzähligen Paragraphen an, die wirtschaftliche Verträge und Verhältnisse regeln.

      Deine, in einem vorherigen Beitrag geäußerte Bemerkung nicht viel vom Sorgerecht zu verstehen, scheint auch auf das Unterhaltsrecht zuzutreffen.

      Das brauche ich auch nicht, denn für mich haben Sorgerecht, Sorgepflicht und Unterhalt stets eine Selbstverständlichkeit bedeutet! Wer Kinder hat: gezeugt, ausgetragen oder zumindest anerkannt hat, ist in der Pflicht für Betreuung und lebensnotwendige Barmittel zu sorgen. Punkt. Darüber gibt´s für mich nichts zu diskutieren. Wer von beiden Elternteilen das ist (bei Kindern, deren Vater oder Mutter sich verdrückt haben, muss stets die übriggebliebene Person für beides aufkommen. Der Staat springt hier nur sehr begrenzt ein), ist mir persönlich wurscht egal. Vater betreut – Mutter zahlt. Vater zahlt, Mutter betreut. Vater und Mutter betreuen abwechselnd und zahlen abwechselnd. Das ist mir alles recht. Nur das Kind darf unter keiner dieser Regelungen leiden!

      Wie wäre es mit der schlichten Formulierung: “Mutter eines Kindes ist die Frau, die die Mutterschaft anerkennt. Vater eines Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.

      Finde ich sehr gut.

      Na, siehste, geht doch :-)

  • Isquierda

    Eigendlich sollte Ursula von der Leyen eine Netzsperre einrichten, damit Makulisten konsequent aus dem Netz gelöscht werden!!

  • Bruno

    Warum wurde meine Antwort hier wegzensiert?

    • Piratenweib

      Welche Antwort? Hier wurde kein Kommentar von dir zensiert. Da hast du wohl das Abschicken vergessen – nur ins weiße Kästchen reintippen genügt nicht ;-)

  • T.d.s

    An diesem Kommentar sieht man das auch Frauen in der Lage sind feige Stammtischsprüche zu brüllen und sich aus dem Staub zu machen ohne wirklich etwas gesagt zu haben…

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