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Erst Dresden, dann Augsburg … ?

Hier noch mal ein paar kleine Videos über die erfolgreiche Blockade der Nazi-Marschierer in Dresden am 13.2.2010.

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Und Augsburg? Heute?
Auch hier wird demonstriert, leider wird das Ziel, den Nazi-Marsch zu verhindern nicht erreicht. Aber zum Zeichen setzen hat es gereicht!

Danke an alle, die dabei waren!

Hier gibt es Informationen zu den Hintergründen des Protests.

Augsburg nazifrei

22 comments to Erst Dresden, dann Augsburg … ?

  • “Nazis”. Alles Nazis. Alle über einen Kamm scheren. Das Recht, aufzumarschieren, haben nur die Linken. Ach nein, dort heißt es nicht aufmarschieren.

    “Hahaha, geil, wir haben eine Demonstration blockiert!”

    Tolle Demokraten. Ich kotz gleich.

  • Die freiheitlich-demokratische Grundordnung hat auch gewisse Regeln, zum Beispiel, dass jeder das Recht auf Demonstrieren hat, zumal, wenn das ausdrücklich genehmigt wird. Alles Nazis im Gericht? Wer sich einer legitimen Demonstration in den Weg stellt, ist ein Demokratiefeind. Alternativ übrigens der, der diese Demonstration überhaupt genehmigt hat. Warum marschiert dann keiner im VGH auf? Keinen Mumm?

    “Nazis” kann ich übrigens auch keine erkennen, maximal Neonazis. Aber es ist so verdammt einfach, alles mit der Nazikeule zu erschlagen. Schade, dass das immer noch funktioniert.

    Die Grenzen zwischen Antifaschismus und Totalitarismus (ggf. nachschlagen) sind offenbar ebenfalls fließend.

  • Piratenweib

    Ja, die Grundordnung hat Regeln. Nicht alle Regeln sind demokratisch oder freiheitlich. Sonst müssten wir als Piratenpartei gleich die Schotten dicht machen und uns auflösen. Wir wären dann nämlich überflüssig, wenn die Grundordnung und das Grundgesetz tatsächlich die Grundlage unseres Staats- und Gesellschaftssystem wären. Was sie nicht sind, da jeder Hinz und Kunz in der Politik die Grundrechte mittels andere Gesetze aushebelt.
    Wenn ich alles mit der Nazikeule erschlagen wollte, hätte ich sie bei dir wahrscheinlich schon eingesetzt …

  • Selbstjustiz ist ebenfalls nicht sehr demokratisch. Ein Staat, der verfassungskonforme Demonstrationen nicht zulässt, wird in einem weiteren Dritten Reich enden (oder in einer zweiten DDR).

    Nicht jeder Hinz und Kunz darf das Demonstarationsrecht aushebeln und sich dann “Demokrat” nennen. Die letzte aufrechte Demokratie dieser Natur endete 1990.

  • Piratenweib

    Das BVerfG hat 1952 die freiheitliche demokratische Grundordnung so definiert:

    Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

    Nazis oder “Neo-Nazis” sind nicht bereit, diese Grundordnung anzuerkennen. Damit bewegen sie sich nicht mehr im Rahmen unserer Verfassung. Jede/r der/die an einer Demonstration gegen Verfassungsfeinde teinimmt, stützt die Grundordnung. Die DDR war kein demokratischer Staat, nicht einmal ein aufrechter.

  • Wer sich im Rahmen der Verfassung bewegt, entscheiden noch immer die Gerichte. Wenn die Gerichte dies zugestehen, ist es nicht die Sache “des Volkes”, dazwischenzugehen; das ist nämlich tatsächlich verfassungsfeindlich. Verfassungsfeindlichkeit gegen Verfassungsfeindlichkeit, um die Verfassung zu schützen?

    Sicher, dass du das mit der Demokratie verstanden hast?

  • Piratenweib

    Bist du sicher, dass du das mit der Demokratie verstanden hast?

    Wenn das Volk, als Souverän dieses Landes, oder Teile davon eine Meinung haben, dürfen sie diese nach außen tragen. Das nennt sich Meinungsfreiheit und bewegt sich im Rahmen unserer Verfassung – die nicht für Richter und Gesetze gemacht wurde, sondern für alle. Wenn Gerichte Entscheidungen treffen, die dem demokratischen Grundverständnis zuwider laufen, habe alle Angehörigen dieses Volkes das Recht, sich dagegen zu wenden – mit demokratischen Mitteln.

    Wenn die Gerichte dies zugestehen, ist es nicht die Sache “des Volkes”, dazwischenzugehen.

    Diese Aussage finde ich unglaublich dumm. Wenn Gerichte Fehlentscheidungen treffen (schließlich handelt es sich dabei auch “nur um Menschen, evtl. sogar konservativ ausgerichtete?), darf jede/r Mensch dagegen aufstehen. Sonst lebten wir in keiner Demokratie, sondern einer Juristen-Herrschaft.
    Gefangen in selbstauferlegten Zwängen

  • Gerichtliche Verfügungen sind aber Gesetz. Dagegen kann man den Rechtsweg einlegen, aber dagegen verstoßen ist nun mal eine Straftat. Das Recht auf Demonstrieren läuft keinem mir bekannten demokratischen Verständnis zuwider.

  • Piratenweib

    Na also, gibst es ja selbst zu: Demonstrieren ist demokratisch. Und zwar auch für die Anti-Demonstrierer. So, Pasta.

  • [...] in Dresden so prima funktioniert; sehr richtig und mit vermutlich unbeabsichtigter Ironie frug das Piratenweib: “Erst Dresden, dann [...]

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