Spendenaufruf
zwecks Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bisherigen Hartz IV-Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichts
Guten Tag,
hier schreibt Ihnen/Euch einer der Kläger“ gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege. Meine Familie und ich sind selbst auch Hartz IV-Bezieher und haben sechs Jahre lang gegen die Erwachsenen- und Kinderregelsätze in Hartz IV geklagt. Wir waren damit bis vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hat leider am 09. Februar 2010 nur geringfügig zugunsten der Hartz IV-BezieherInnen entschieden. Dagegen wollen wir nun vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, und auf diese Art versuchen, das Hartz IV-Unrecht doch noch weitestgehenst zu Fall zu bringen. Auch das machen wir nicht nur für uns, sondern für alle Hartz IV-Bezieher und Bezieherinnen und für unser aller Kinder.
Dafür brauchen wir aber einen guten Fachanwalt, und der kostet Geld, weswegen wir hiermit alle Hartz IV-Bezieher und Hartz IV-Bezieherinnen um Spenden bitten. Wer mich noch nicht kennt, kann hier im Internet über mich nachlesen:
http://www.linksfraktion.de/wortlaut.php?artikel=1597715933
http://www.freitag.de/politik/1007-hartz-urteil-bundesverfassungsgericht-thomas-kalley
http://www.chefduzen.de/index.php/topic20757.msg199192.html#msg199192
Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter.
Dieser Spendenaufruf darf vollständig überall im Internet und andernorts veröffentlicht und verbreitet werden.
Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.
Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank Dransfeld
Als Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben:
„Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay“
Der Spendenaufruf ist auch hier veröffentlicht:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic.21339.0.html
Ich werde dort auf regelmäßig unter der neuen Rubrik „Spendenkonto“ darüber berichten, was an Geld eingegangen ist. Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Weiteres bleibt vorbehalten.
Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht.
Das gespendete Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt. Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung. Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft. Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender, die nicht anonym überweisen, zurück überwiesen.
Eschwege, den 27. April 2010,
Thomas Kallay und Familie als Kläger gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht











Hast Du in dem Forum mal gelesen, die Seite 19? Hier der Link, ab da mal runterlesen bis unten hin:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21339.270.html
Antworten #272 am: Juni 20, 2010, 14:40:13
So wie es aussieht zieht dem seine Frau und seine Tochter ja gar nicht mehr mit und wie in dem Post #272 steht wird das Geld dann für anderes verwendet, zwar auch Hartz4 aber nicht fürs Gericht…
das steht im Moment alles auf wackeligen Beinen.
Ja, da ist ein immenser Familiendruck vorhanden. Wenn Frau und Tochter auf offener Straße angepöbelt werden, kann ich schon nachvollziehen, dass das auf Dauer keinen Spaß macht. Die Sache ist aber keineswegs vorbei: die Klage steht noch, das gespendete Geld liegt auf einem Treuhänderkonto und wird entweder weiterhin für die Klage verwendet (wenn sich ein anderer Kläger findet, oder die Familie doch weiter mitzieht). Falls nicht, wird es einer gemeinnützigen Organisation gespendet. Mit beidem kann ich leben. Es geht ja sozusagen um Peanuts, um mal mit dem Vokabular der Deutschen Bank zu sprechen.
Aktuelle Meldung von Thomas Kallay von gestern: Weiterführung des Hartz-IV-Verfahrens vor den EuGH / EuGHMR
Hallo,
ich finden diesen Aufruf toll, ich selber bin zwar nicht betroffen, dennoch muss sich in diesem Fall etwas ändern.
Jedoch habe ich auch einen Spendenaufruf, diesem möchte ich gerne hier verbreiten, ich tue dies selbstverständlich auch.
Es handelt sich dabei um meinen Besten Freund Amir.
Hier der Link dazu: Der Link funktioniert nicht (/Piratenweib)
Wer etwas spenden möchte, kann dies sehr gerne tun, es zählt wirklich jeder Euro.
Lg Pierre