Das hoffe ich zumindest. Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision Tauss´ abgewiesen. Tauss wurde im Mai 2010 zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden. Nach Ansicht des BGH ist das Revisionsansuchen offfensichtlich unbegründet. Damit bleibt das Urteil rechtskräftig. Ob Tauss von dieser Entscheidung überrascht ist? Immerhin befindet er sich gerade im Urlaub … . . . Weiterlesen: Zum letzten Mal Tauss











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