Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision Tauss´ abgewiesen. Tauss wurde im Mai 2010 zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden.
Nach Ansicht des BGH ist das Revisionsansuchen offfensichtlich unbegründet.
Damit bleibt das Urteil rechtskräftig.
Ob Tauss von dieser Entscheidung überrascht ist? Immerhin befindet er sich gerade im Urlaub in Alaska. Aber sicherlich hat er über Twitter und andere Kanäle davon erfahren. Ich bin gespannt, ob es noch eine Reaktion dazu geben wird.











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